Erholungszuschüsse für Familien - Antragsfrist bis zum 31. Januar
Für die Familienerholungen werden auch in diesem Jahr von der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Sie erleichtern vor allem Familien mit mehreren Kindern und/oder behinderten Kindern sowie Familien mit alleinerziehenden Elternteilen die Finanzierung einer gemeinschaftlichen Familienerholung. Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt.
Bei der Caritas Rheine können in der Zeit vom 10. Januar bis zum 31. Januar Zuschussanträge gestellt werden. Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist bei der Caritas Rheine erhältlich. Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien ab sofort gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Maria Weßling vom Kur- und Erholungswesen ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05971 862-307 zu erreichen. Selbstverständlich ist die notwendige Beratung bei der Antragstellung auch in diesem Jahr gegeben. Für die Antragstellung muss der Einkommensnachweis (beispielsweise Lohnsteuerjahresausgleich 2021, die Lohnsteuerkarte aus 2022 oder der Sozialhilfebescheid) vorgelegt werden.