Übergangsförderung, Außenarbeitsplätze
Zu den Aufgaben der Fachkraft für Übergangsförderung gehört auch die Unterstützung von Vermittlungsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Entwicklung von Außenarbeitsplätzen ist ein fester Bestandteil der konzeptionellen Arbeit der Caritas-Emstor-Werkstätten. Bei einem Außenarbeitsplatz bleibt der Maßnahmeteilnehmende Beschäftigter der Werkstatt und wird weiterhin über diese versichert. Außenarbeitsplätze sind befristet und können eine Vorstufe für eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis in der Firma sein. Während der Zeit des Einsatzes auf dem Außenarbeitsplatz bleibt der Werkstattvertrag des Beschäftigten mit der WfbM bestehen. Mit der jeweiligen Firma wird eine Vereinbarung getroffen, die Leistungsumfang und Vergütung dieser erbrachten Leistung beschreibt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitnehmerüberlassung nach §1 des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).