Betreuungsverein
Das können alte oder auch jüngere volljährige Menschen sein, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung sich nicht mehr ausreichend um ihre eigenen Belange kümmern beziehungsweise ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig oder nur zum Teil regeln können. Diese Menschen brauchen eine gesetzlich bestellte Betreuungsperson, die ihnen dabei hilft, ihre Interessen zu vertreten.
Die Aufgabe einer gerichtlich bestellten Betreuungsperson ist es, die Angelegenheiten der Betreuten so zu regeln, wie es deren Wohl entspricht. Sie sollen sich an den Wünschen der Betreuten orientieren, Hilfen organisieren, um den Alltag weitgehend eigenständig zu gestalten. Der Zeitaufwand einer rechtlichen Betreuung ergibt sich nach Absprache mit den zu Betreuenden und den vom Amtsgericht übertragenen Aufgabenkreisen.
Grundsätzlich kann jeder eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung übernehmen, der Freude am Umgang mit Menschen hat und gerne Verantwortung übernimmt. Für diese Betreuungstätigkeit ist es aber wichtig, Lebenserfahrung, lebenspraktische Fähigkeiten und Interesse an rechtlichen Angelegenheiten zu haben.
Der Betreuungsverein der Caritas Rheine ist zuständig für die Orte Wettringen, Neuenkirchen und Emsdetten. Dieser begleitet und unterstützt die ehrenamtlichen Betreuenden durch Einzelberatung. Darüber hinaus werden Fortbildungen sowie regelmäßiger Erfahrungsaustausch angeboten. Neben dem Schwerpunkt Arbeit mit ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuungspersonen übernehmen die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins selbst gesetzliche Betreuungen. Der Betreuungsverein ist auch Ansprechperson zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Neben Sprechzeiten im Caritas-Haus bietet der Betreuungsverein regelmäßig Sprechstunden in Emsdetten, Neuenkirchen und Wettringen an.