Sie erleichtern vor allem Familien mit mehreren Kindern und/oder behinderten Kindern sowie Familien mit alleinerziehenden Elternteilen die Finanzierung einer gemeinschaftlichen Familienerholung. Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt.
Beim Caritasverband Rheine e. V. können in der Zeit vom 10. Januar bis 31. Januar Zuschussanträge gestellt werden. Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist beim Caritasverband Rheine e. V. erhältlich. Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien ab sofort gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Auf Grund der bestehenden Corona-Pandemie wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Maria Weßling vom Kur- und Erholungswesen ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 05971 862-307 zu erreichen. Selbstverständlich ist die notwendige Beratung bei der Antragstellung auch in diesem Jahr gegeben. Für die Antragstellung muss der Einkommensnachweis (beispielsweise Lohnsteuerjahresausgleich 2020, die Lohnsteuerkarte aus 2021 oder der Sozialhilfebescheid) vorgelegt werden.