Antragsfrist bis zum 29. Januar 2026
Für die Familienerholungen werden auch im Jahr 2026 von der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Sie erleichtern vor allem Familien mit mehreren Kindern und/oder behinderten Kindern sowie Familien mit alleinerziehenden Elternteilen die Finanzierung einer gemeinschaftlichen Familienerholung.
Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt.
Beim Caritasverband Rheine können in der Zeit vom 05. bis 29. Januar 2026 Zuschussanträge gestellt werden.
Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist beim Caritasverband Rheine erhältlich.
Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Anträge können bei Saskia Bülter vom Kur- und Erholungswesen montags in der Zeit von 13 bis 16 Uhr und mittwochs in der Zeit von 9 bis 12 Uhr gestellt werden. Weitere Termine können unter 05971 862-307 vereinbart werden.
Für die Antragstellung muss der Einkommensnachweis (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich 2024, die Lohnsteuerbescheinigung aus 2025, oder der Bürgergeld-, Grundsicherungs-. Wohngeld und / oder Kinderzuschlagsbescheid) vorgelegt werden