Antragsfrist bis zum 30. Januar 2025
Für die Familienerholungen werden auch in diesem Jahr von der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Sie erleichtern vor allem Familien mit mehreren Kindern und/oder behinderten Kindern sowie Familien mit alleinerziehenden Elternteilen die Finanzierung einer gemeinschaftlichen Familienerholung. Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt.
Beim Caritasverband Rheine können in der Zeit vom 6. Januar 2025 bis 30. Januar 2025 Zuschussanträge gestellt werden. Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist beim Caritasverband Rheine erhältlich. Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien ab sofort gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Sie erreichen Saskia Bülter und Maria Weßling vom Kur- und Erholungswesen von montags bis donnerstags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 05971 862-307.
Für die Antragstellung muss der Einkommensnachweis, wie zum Beispiel der Lohnsteuerjahresausgleich 2023, die Lohnsteuerbescheinigung aus 2024, oder der Bürgergeld-, Grundsicherungs-. Wohngeld und / oder Kinderzuschlagsbescheid vorgelegt werden.