Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt.
Bei der Caritas Rheine können in der Zeit vom 7. Januar bis 30. Januar Zuschussanträge gestellt werden. Die Zuschussrichtlinien können dort eingesehen werden. Selbstverständlich ist die notwendige Beratung bei der Antragstellung gegeben. Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist bei der Caritas Rheine erhältlich. Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien ab sofort gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Die Caritas Rheine nimmt Anträge von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr entgegen. Der Einkommensnachweis (beispielsweise Lohnsteuerjahresausgleich 17, Lohnsteuerkarte 2018 oder der Sozialhilfebescheid) müssen bei der Antragstellung mitgebracht und vorgelegt werden. Für Fragen steht Maria Weßling unter der Telefonnummer 05971 862-307 zur Verfügung.