Rheine. cpr.
Es kann schneller passieren
als man glaubt. Durch Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Situation zu geraten,
in der man nicht mehr selbst über seine rechtlichen Angelegenheiten entscheiden
kann. Die meisten Menschen, weiß Iria Nass vom Betreuungsverein des
Caritasverbandes Rheine aus ihrer Arbeitspraxis glauben, dass dann automatisch
dem Ehepartner, dem Sohn oder der Tochter diese Aufgabe zufällt. Doch das ist
nicht automatisch so. Nur wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt
oder eine rechtliche Betreuung durch das Amtsgericht eingerichtet wurde ist
eine solche Übertrag von rechtlicher Kompetenz möglich.
Wie eine solche Vollmacht aussehen muss, was der Unterschied zwischen einer
Vorsorgevollmacht und einer rechtlichen Betreuung ist, welche rechtlichen
Besonderheiten dabei zu beachten sind, kann in der neu aufgelegten Broschüre
der Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt nachgelesen werden.
„Wichtig ist, dass man eine Person, zu der man uneingeschränktes Vertrauen hat,
mit der Vorsorgevollmacht ausstattet“, so Susanne Althaus vom Betreuungsverein.
Ein Punkt der Vorsorgevollmacht kann die Erstellung einer Patientenverfügung
sein, die die medizinische Betreuung im Fall der eigenen
Entscheidungsunfähigkeit regelt. Die Patientenverfügung sollte so detailliert
wie möglich verfasst sein, damit diese auch juristisch abgesichert ist.
Weitere Informationen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie zur Informationsbroschüre
der Betreuungsvereine des Kreises Steinfurt gibt es beim Betreuungsverein des
Caritasverbandes Rheine unter der Telefonnummer 05971/862-332 oder per Mail
betreuungsverein@caritas-rheine.de
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Pressemitteilung
Entscheiden solange man noch kann
Erschienen am:
27.02.2007
Beschreibung