Rheine. cpr.
Er geistert immer noch durch die
Köpfe – der Begriff der Entmündigung. Dabei wurde das
„Entmündigungsgesetz/Vormundschaftsgesetz“ vor 20 Jahren durch das
Betreuungsrecht abgelöst. Das Betreuungsrecht sieht vor, dass niemand mehr
entmündigt wird. Stattdessen ist Ziel des Betreuungsrechts die Selbstbestimmung
hilfsbedürftiger Menschen zu stärken. Seit der Einführung des Betreuungsrechts
bekommen diese Menschen einen Betreuer zur Seite gestellt, der den
hilfsbedürftigen Menschen unterstützt. Mit der Einführung des Betreuungsrechts
war die Grundlage für die Gründung der drei katholischen Betreuungsvereine im
Kreis Steinfurt geschaffen. Der Caritasverband für das Dekanat Steinfurt, der
Sozialdienst katholischer Frauen Ibbenbüren und der Caritasverband Rheine
halten bis heute Angebote eines Betreuungsvereins vor. Anlässlich des
20jährigen Bestehens beantworten diese Betreuungsvereine verschiedene Fragen:
Was unterscheidet den Vormund vom Betreuer?
Gabriele Pfeiffer (Ibbenbüren):
Vor der Einführung des
Betreuungsrechts wurden hilfsbedürftige Personen in Deutschland entmündigt und
bekamen einen Vormund. Entmündigte Personen galten sowohl als geschäftsunfähig,
als auch als ehe- und testierunfähig. Außerdem waren alle entmündigten Personen
vom Wahlverbot betroffen. Der Vormund fungierte als rechtlicher Vertreter der
entmündigten Person. Die Entmündigung wurde mit der Einführung des
Betreuungsrechts abgeschafft. Der Vormund wurde durch den rechtlichen Betreuer
ersetzt. Statt die betroffenen Personen zu „entrechten“, setzt man seitdem auf
die Begleitung und - nur soweit erforderlich - die rechtliche Vertretung der
Betroffenen durch einen rechtlichen Betreuer. Der rechtliche Betreuer übernimmt
seitdem nur noch die Aufgaben, die der Betroffene nicht mehr selbst wahrnehmen
kann, wie Behördenangelegenheiten und bezieht den Betroffen weitestgehend in
die Entscheidungen mit ein. Aus der Entmündigung wurde ein unterstützendes
Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem.
Wer kann einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen?
Melanie Haslage (Ibbenbüren):
Menschen, die wegen einer psychischen
Erkrankung, einer geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten
ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, können vom
Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Oft
sind betagte Menschen betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen
nötig werden, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer
Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Was sind die Aufgaben eines Betreuers?
Brigitte Eden (Rheine):
Der Betreuer ist in dem vom
Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis (z. B. Gesundheits-,
Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung vor Ämtern) gesetzlicher
Vertreter eines kranken und/oder behinderten Menschen, der nicht mehr in der
Lage ist, seine eigenen Interessen zu vertreten. Bei allen Entscheidungen hat
der Betreuer die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu respektieren und zu
berücksichtigen soweit dies dem Wohle des Betroffenen nicht entgegensteht. Im
Rahmen seiner Tätigkeit steht der Betreuer unter der Kontrolle des jeweilig
zuständigen Betreuungsgerichts. Bestimmte Rechtsgeschäfte, z. B. die
Veräußerung eines Grundstücks, die Kündigung eines Mietverhältnisses oder die
Auflösung der Wohnung bedürfen der Genehmigung durch das Betreuungsgericht.
Zudem ist ein Betreuer in unterschiedlichem Umfang zur Vorlage von Abrechnungen
über das verwaltete Vermögen verpflichtet.
Einmal betreut = lebenslänglich?
Kristin Wolbeck (Steinfurt):
Nein! Eine durch das Betreuungsgericht
beschlossene Betreuung wird längstens nach sieben Jahren hinsichtlich der
weiteren Notwendigkeit überprüft. Die Betreuungsrichter legen grundsätzlich bei
der erstmaligen Betreuerbestellung ein Überprüfungsdatum fest. Der Zeitraum bis
zur nächsten Überprüfung ist an den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf
des Betreuten gekoppelt. Grundsätzlich kann eine Betreuung jederzeit auf Antrag
des Betroffenen oder des Betreuten angepasst oder auch aufgehoben werden.
Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?
Verena Wilmer (Steinfurt):
Zunächst einmal freuen sich die
Betreuungsgerichte sowie die Betreuungsvereine über jede volljährige Person,
die bereit ist, sich im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ehrenamtlich zu
engagieren. Ist der Entschluss, ein ehrenamtlich rechtlicher Betreuer werden zu
wollen, gefasst, empfiehlt es sich Kontakt zu einem örtlichen Betreuungsverein
aufzunehmen, um sich von den Mit-arbeitern über das Ehrenamt informieren zu
lassen. Die Betreuungsvereine sind bemüht, den neugewonnenen ehrenamtlichen Betreuer
entsprechend seiner Kompetenzen in Absprache mit dem Betreuungsgericht in
einen Betreuungsfall zu vermitteln.
Warum ist die Tätigkeit eines Betreuers so interessant?
Ute Middendorp (Ibbenbüren):
Rechtliche
Betreuer kümmern sich um die Belange von Menschen im Alter ab 18 Jahren bis ins
hohe Alter, die aus verschiedensten Gründen vom zuständigen Betreuungsgericht
einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen haben. Die Begleitung
dieser Menschen ist eine interessante und schöne Aufgabe. Der Betreuer baut
eine Beziehung zu seinem Betreuten auf und begleitet ihn ein Stück seines
Lebensweges. Außerdem kommen bei der Betreuertätigkeit viele unterschiedliche
Themen zusammen. Rechtliche Betreuer stehen im Kontakt mit vielen Behörden und
Institutionen und vor allem vielen verschiedenen Menschen. Schön ist es, wenn
der Betreuer es schafft, die Lebenssituation des Betroffenen zu stabilisieren
und zu verbessern. Manchmal gelingt es den Betreuten zu befähigen, seine
Angelegenheiten wieder selbst "in die Hand zu nehmen", so dass die
Betreuung wieder aufgehoben werden kann.
Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?
Thorsten Fenbers (Rheine):
Im Falle der eigenen
Entscheidungsunfähigkeit wird - wenn keine Vorsorge getroffen wurde - ein
rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt. Um das
Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen und eine Betreuung zu vermeiden, ist die
Vorsorgevollmacht das Mittel der Wahl. Die Vorsorgevollmacht geht der
rechtlichen Betreuung vor, wenn die anzustehen-den Entscheidungen durch den
Bevollmächtigten genauso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können.
Der Vollmachtgeber kann - solange er geschäftsfähig ist - entscheiden, welche
Person seines Vertrauens ihn bei der Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten
unterstützen soll. Er kann in der Vorsorgevollmacht festlegen, in welchen
Bereichen der Vorsorgebevollmächtigte ihn vertreten darf und in welchen nicht.
Was sind eigentlich die Aufgaben eines Betreuungsvereins?
Melanie Haslage (Ibbenbüren):
Die Betreuungsvereine beraten und
begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuer. Hierzu gehören sowohl Personen,
die einen Familienangehörigen betreuen als auch Betreuer, die ehrenamtlich eine
rechtliche Betreuung für eine nicht verwandte Person übernommen haben. Neben
persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen gehört hierzu auch eine
kostenlose Haftpflichtversicherung für die Betreuertätigkeit über die
Betreuungsvereine, Urlaubsvertretung und ein umfangreiches
Fortbildungsangebot. Außerdem organisieren die Betreuungsvereine
Erfahrungsaustausche für ehrenamtliche Betreuer. Weiter informieren die
Mitarbeiter der Betreuungsvereine interessierte Bürger über Vorsorgevollmachten
und Betreuungsverfügungen. Hier-zu gehören Einzelgespräche, Vorträge und
Informationsstände. Zudem stehen Vorsorgebevollmächtigten die Beratungs- und
Unterstützungsangebote der Betreuungsvereine offen. Außerdem sind die
Betreuungsvereine für die Gewinnung, Vermittlung und Einarbeitung ehrenamtlicher
rechtlicher Betreuer zuständig. Neben diesen Angeboten für interessierte
Bürger, Vorsorgebevollmächtige und ehrenamtliche Betreuer führen die
Mitarbeiter selbst rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch.
Die Betreuungsvereine erreichen Sie unter folgenden Adressen:
Caritasverband für das Dekanat Steinfurt e. V., Betreuungsverein
,
Kirchplatz 8, 48565 Steinfurt, Telefon 02552/7060, Telefax 02552/70667 oder per
Email unter wilmer@caritasverband-steinfurt.de. Ansprechpartnerinnen sind hier
Kristin Wolbeck und Verena Wilmer.
Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Betreuungsverein
, Oststraße 39,
49477 Ibbenbüren, Telefon 05451/96860, Telefax 05451/968686 oder per Email
unter betreu-ung@skf-ibbenbueren.de. Ansprechpartnerinnen sind hier Melanie
Haslage, Ute Middendorp und Gabriele Pfeiffer.
Caritasverband Rheine e. V., Betreuungsverein,
Lingener Str. 11, 49429
Rheine, Telefon 05971/862332, Telefax 05971/862319 oder per Email unter
betreuungsverein@caritas-rheine.de. Es finden regelmäßige Sprechstunden statt:
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Emsdetten, St.
Josef-Stift, Am Markt 2-4). Jeden 2. Mittwoch im Monat 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(Wettringen, Caritas Sozial-station im Elisabethstift, Gnoiener Platz 4-8).
Jeden 4. Mittwoch im Monat 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Neuenkirchen, Caritas
Sozialstation, Am Kirchplatz 6). Ansprechpartner sind hier Brigitte Eden und
Thorsten Fenbers.
Veranstaltungen zur Aktionswoche
Im Rahmen der Aktionswoche führen die Betreuungsvereine verschiedene Aktionen
mit Infoständen durch: An den Infoständen können sich Interessierte über das
Betreuungsrecht, die Arbeit des Betreuungsvereins und über Vorsorgevollmachten
informieren:
Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Ibbenbüren
:
Mittwoch, 26. September 2012 von 09:00 – 12:00 Uhr in Lengerich auf dem Wochenmarkt
und Freitag, 28. September 2012 von 08:00 – 11:00 Uhr in Ibbenbüren auf dem
Wochenmarkt.
Betreuungsverein des Caritasverbandes für das Dekanat Steinfurt e. V. :
Mittwoch, 26. September 2012 von 08:00 – 12:30 Uhr auf dem Marktplatz in
Steinfurt-Borghorst.
Betreuungsverein des Caritasverbandes Rheine e. V.:
Mittwoch, 26.
September 2012 von 09:00 – 12:00 Uhr in der Fußgängerzone von Emsdetten.