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  • 100 Jahre Caritas Rheine
Pressemitteilung

Entmündigung - das war vorgestern ...

20 Jahre rechtliche Betreuung - die Richtung stimmt! / Bundesweite Aktionswoche der Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas vom 24. Bis 29. September 2012

Erschienen am:

20.09.2012

  • Beschreibung
Beschreibung

Rheine. cpr. Er geistert immer noch durch die Köpfe – der Begriff der Entmündigung. Dabei wurde das „Entmündigungsgesetz/Vormundschaftsgesetz“ vor 20 Jahren durch das Betreuungsrecht abgelöst. Das Betreuungsrecht sieht vor, dass niemand mehr entmündigt wird. Stattdessen ist Ziel des Betreuungsrechts die Selbstbestimmung hilfsbedürftiger Menschen zu stärken. Seit der Einführung des Betreuungsrechts bekommen diese Menschen einen Betreuer zur Seite gestellt, der den hilfsbedürftigen Menschen unterstützt. Mit der Einführung des Betreuungsrechts war die Grundlage für die Gründung der drei katholischen Betreuungsvereine im Kreis Steinfurt geschaffen. Der Caritasverband für das Dekanat Steinfurt, der Sozialdienst katholischer Frauen Ibbenbüren und der Caritasverband Rheine halten bis heute Angebote eines Betreuungsvereins vor. Anlässlich des 20jährigen Bestehens beantworten diese Betreuungsvereine verschiedene Fragen:

Was unterscheidet den Vormund vom Betreuer?
Gabriele Pfeiffer (Ibbenbüren): Vor der Einführung des Betreuungsrechts wurden hilfsbedürftige Personen in Deutschland entmündigt und bekamen einen Vormund. Entmündigte Personen galten sowohl als geschäftsunfähig, als auch als ehe- und testierunfähig. Außerdem waren alle entmündigten Personen vom Wahlverbot betroffen. Der Vormund fungierte als rechtlicher Vertreter der entmündigten Person. Die Entmündigung wurde mit der Einführung des Betreuungsrechts abgeschafft. Der Vormund wurde durch den rechtlichen Betreuer ersetzt. Statt die betroffenen Personen zu „entrechten“, setzt man seitdem auf die Begleitung und - nur soweit erforderlich - die rechtliche Vertretung der Betroffenen durch einen rechtlichen Betreuer. Der rechtliche Betreuer übernimmt seitdem nur noch die Aufgaben, die der Betroffene nicht mehr selbst wahrnehmen kann, wie Behördenangelegenheiten und bezieht den Betroffen weitestgehend in die Entscheidungen mit ein. Aus der Entmündigung wurde ein unterstützendes Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem.

Wer kann einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen?
Melanie Haslage (Ibbenbüren): Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, können vom Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Oft sind betagte Menschen betroffen, eine Betreuung kann aber auch für junge Menschen nötig werden, wenn sie beispielsweise infolge eines Unfalls oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Was sind die Aufgaben eines Betreuers?
Brigitte Eden (Rheine): Der Betreuer ist in dem vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreis (z. B. Gesundheits-, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertretung vor Ämtern) gesetzlicher Vertreter eines kranken und/oder behinderten Menschen, der nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Interessen zu vertreten. Bei allen Entscheidungen hat der Betreuer die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu respektieren und zu berücksichtigen soweit dies dem Wohle des Betroffenen nicht entgegensteht. Im Rahmen seiner Tätigkeit steht der Betreuer unter der Kontrolle des jeweilig zuständigen Betreuungsgerichts. Bestimmte Rechtsgeschäfte, z. B. die Veräußerung eines Grundstücks, die Kündigung eines Mietverhältnisses oder die Auflösung der Wohnung bedürfen der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Zudem ist ein Betreuer in unterschiedlichem Umfang zur Vorlage von Abrechnungen über das verwaltete Vermögen verpflichtet.

Einmal betreut = lebenslänglich?
Kristin Wolbeck (Steinfurt): Nein! Eine durch das Betreuungsgericht beschlossene Betreuung wird längstens nach sieben Jahren hinsichtlich der weiteren Notwendigkeit überprüft. Die Betreuungsrichter legen grundsätzlich bei der erstmaligen Betreuerbestellung ein Überprüfungsdatum fest. Der Zeitraum bis zur nächsten Überprüfung ist an den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Betreuten gekoppelt. Grundsätzlich kann eine Betreuung jederzeit auf Antrag des Betroffenen oder des Betreuten angepasst oder auch aufgehoben werden.

Wie werde ich ehrenamtlicher Betreuer?
Verena Wilmer (Steinfurt): Zunächst einmal freuen sich die Betreuungsgerichte sowie die Betreuungsvereine über jede volljährige Person, die bereit ist, sich im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ehrenamtlich zu engagieren. Ist der Entschluss, ein ehrenamtlich rechtlicher Betreuer werden zu wollen, gefasst, empfiehlt es sich Kontakt zu einem örtlichen Betreuungsverein aufzunehmen, um sich von den Mit-arbeitern über das Ehrenamt informieren zu lassen. Die Betreuungsvereine sind bemüht, den neugewonnenen ehrenamtlichen Betreuer entsprechend  seiner Kompetenzen in Absprache mit dem Betreuungsgericht in einen Betreuungsfall zu vermitteln.

Warum ist die Tätigkeit eines Betreuers so interessant?

Ute Middendorp (Ibbenbüren): Rechtliche Betreuer kümmern sich um die Belange von Menschen im Alter ab 18 Jahren bis ins hohe Alter, die aus verschiedensten Gründen vom zuständigen Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen haben. Die Begleitung dieser Menschen ist eine interessante und schöne Aufgabe. Der Betreuer baut eine Beziehung zu seinem Betreuten auf und begleitet ihn ein Stück seines Lebensweges. Außerdem kommen bei der Betreuertätigkeit viele unterschiedliche Themen zusammen. Rechtliche Betreuer stehen im Kontakt mit vielen Behörden und Institutionen und vor allem vielen verschiedenen Menschen. Schön ist es, wenn der Betreuer es schafft, die Lebenssituation des Betroffenen zu stabilisieren und zu verbessern. Manchmal gelingt es den Betreuten zu befähigen, seine Angelegenheiten wieder selbst "in die Hand zu nehmen", so dass die Betreuung wieder aufgehoben werden kann.

Wie kann ich eine Betreuung vermeiden?
Thorsten Fenbers (Rheine): Im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit wird - wenn keine Vorsorge getroffen wurde - ein rechtlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt. Um das Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen und eine Betreuung zu vermeiden, ist die Vorsorgevollmacht das Mittel der Wahl. Die Vorsorgevollmacht geht der rechtlichen Betreuung vor, wenn die anzustehen-den Entscheidungen durch den Bevollmächtigten genauso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können. Der Vollmachtgeber kann - solange er geschäftsfähig ist - entscheiden, welche Person seines Vertrauens ihn bei der Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten unterstützen soll. Er kann in der Vorsorgevollmacht festlegen, in welchen Bereichen der Vorsorgebevollmächtigte ihn vertreten darf und in welchen nicht.

Was sind eigentlich die Aufgaben eines Betreuungsvereins?
Melanie Haslage (Ibbenbüren): Die Betreuungsvereine beraten und begleiten ehrenamtliche rechtliche Betreuer. Hierzu gehören sowohl Personen, die einen Familienangehörigen betreuen als auch Betreuer, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung für eine nicht verwandte Person übernommen haben. Neben persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen gehört hierzu auch eine kostenlose Haftpflichtversicherung für die Betreuertätigkeit über die Betreuungsvereine, Urlaubsvertretung und ein  umfangreiches Fortbildungsangebot. Außerdem organisieren die Betreuungsvereine Erfahrungsaustausche für ehrenamtliche Betreuer. Weiter informieren die Mitarbeiter der Betreuungsvereine interessierte Bürger über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Hier-zu gehören Einzelgespräche, Vorträge und Informationsstände. Zudem stehen Vorsorgebevollmächtigten die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Betreuungsvereine offen. Außerdem sind die Betreuungsvereine für die Gewinnung, Vermittlung und Einarbeitung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer zuständig. Neben diesen Angeboten für interessierte Bürger, Vorsorgebevollmächtige und ehrenamtliche Betreuer führen die Mitarbeiter selbst rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften durch.

Die Betreuungsvereine erreichen Sie unter folgenden Adressen:

Caritasverband für das Dekanat Steinfurt e. V., Betreuungsverein , Kirchplatz 8, 48565 Steinfurt, Telefon 02552/7060, Telefax 02552/70667 oder per Email unter wilmer@caritasverband-steinfurt.de. Ansprechpartnerinnen sind hier Kristin Wolbeck und Verena Wilmer.

Sozialdienst katholischer Frauen e. V., Betreuungsverein , Oststraße 39, 49477 Ibbenbüren, Telefon 05451/96860, Telefax 05451/968686 oder per Email unter betreu-ung@skf-ibbenbueren.de. Ansprechpartnerinnen sind hier Melanie Haslage, Ute Middendorp und Gabriele Pfeiffer.

Caritasverband Rheine e. V., Betreuungsverein, Lingener Str. 11, 49429 Rheine, Telefon 05971/862332, Telefax 05971/862319 oder per Email unter betreuungsverein@caritas-rheine.de. Es finden regelmäßige Sprechstunden statt: Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr (Emsdetten, St. Josef-Stift, Am Markt 2-4). Jeden 2. Mittwoch im Monat 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Wettringen, Caritas Sozial-station im Elisabethstift, Gnoiener Platz 4-8). Jeden 4. Mittwoch im Monat 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Neuenkirchen, Caritas Sozialstation, Am Kirchplatz 6). Ansprechpartner sind hier Brigitte Eden und Thorsten Fenbers.

Veranstaltungen zur Aktionswoche

Im Rahmen der Aktionswoche führen die Betreuungsvereine verschiedene Aktionen mit Infoständen durch: An den Infoständen können sich Interessierte über das Betreuungsrecht, die Arbeit des Betreuungsvereins und über Vorsorgevollmachten informieren:

Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. Ibbenbüren : Mittwoch, 26. September 2012 von 09:00 – 12:00 Uhr in Lengerich auf dem Wochenmarkt und Freitag, 28. September 2012 von 08:00 – 11:00 Uhr in Ibbenbüren auf dem Wochenmarkt.
Betreuungsverein des Caritasverbandes für das Dekanat Steinfurt e. V. : Mittwoch, 26. September 2012 von 08:00 – 12:30 Uhr auf dem Marktplatz in Steinfurt-Borghorst.
Betreuungsverein des Caritasverbandes Rheine e. V.: Mittwoch, 26. September 2012 von 09:00 – 12:00 Uhr in der Fußgängerzone von Emsdetten.

Herausgegeben von:
Caritasverband Rheine e. V.
Verbandspolitik und Kommunikation
Redaktion:
Stefan Gude
Telefon 05971 862-404
Telefax 05971 862-410
E-Mail presse@caritas-rheine.de
Internet www.caritas-rheine.de
Caritas-Haus
Lingener Straße 11-13, 48429 Rheine
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