Vertretungsplätze in der Kindertagespflege
Sehr geehrte Tagespflegepersonen,
wie Sie bereits der Presse und unseren Informationen entnehmen konnten, hat die Stadt Rheine erfreulicherweise folgende Vertretungsregelung beschlossen: Eine Tagespflegeperson, die einen Vertretungsplatz bereithalten möchte, erhält hierfür eine Freihaltepauschale im Umfang von 25 Wochenstunden. Es werden zunächst 10 Plätze in Rheine geschaffen (4 rechts der Ems, 4 links der Ems und 2 im Südraum).
Folgende Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt: Die Kernzeiten des Vertretungsangebotes liegen von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 18:00 Uhr. Wünschenswert ist bei Bedarf darüber hinaus auch die Bereitschaft für weitere Zeiten (z.B. im Einzelfall am Wochenende oder nach 18:00 Uhr). Diese Bereitschaft wird bei einer eventuellen Auswahlentscheidung unter den Bewerbern/Bewerberinnen bewertet. Die Vergütung der Eingewöhnungszeiten und der entsprechenden Kooperation mit den Eltern ist in der Pauschale enthalten. Die Eingewöhnung wird von den Eltern gewährleistet.
Sollte der Vertretungsbedarf über 25 Wochenstunden liegen, werden die zusätzlich geleisteten Stunden gesondert gezahlt und spitz abgerechnet. Sollte mit dem Vertretungsplatz eine Aufstockung der bisherigen Betreuungsplätze verbunden sein (z. B. von 3 auf 4 Plätzen), wird die Einrichtung dieses zusätzlichen Platzes auch mit bis zu 500,00 € gefördert. Tagespflegepersonen, die einen lnklusionsplatz für Kinder mit Förderbedarfen anbieten, können nicht gleichzeitig einen Vertretungsplatz bereitstellen, ggf. muss sich die Tagespflegeperson für ein Angebot entscheiden. Tagespflegepersonen, die schon jetzt einen Vertretungsplatz anbieten, können dieses unter den bisherigen Bedingungen weiterhin tun. Möchten Sie hierfür allerdings die Freihaltepauschale in Anspruch nehmen, ist eine Beteiligung am Bewerbungsverfahren nötig. Die Betreuung durch eine Kinderfrau ist immer eine Einzelfallentscheidung. Diese können weder eine Vertretung übernehmen noch vertreten werden. (Die Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege haben Sie bereits erhalten. Besondere Hinweise zu der Freihaltepauschale finden sie auf Seite 2 und 3). Sie können sich ab sofort schriftlich auf die Bereitstellung eines Vertretungsplatzes bis zum 01.03.2019 bei Ihren Fachberaterinnen bewerben. Die letztendliche Entscheidung, welche Bewerber/Bewerberinnen zum Zuge kommen, liegt in der Abstimmung mit dem Jugendamt und dortiger finaler Entscheidung.
Freundliche Grüße,
Ihre Fachberaterinnen des Caritasverbandes Rheine e. V.