Mitarbeitervertretung
Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personlräten in den öffentlichen Verwaltungen. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und mit leichten Änderungen in den Bistümern in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.
Die aktuellen Mitarbeitervertretungen finden Sie in der nachfolgenden Bildergalerie.