Soziale Absicherung und Arbeitsentgelt
Arbeitsplatzsicherheit
Zusicherung eines Arbeitsplatzes bis zum Rentenalter, sofern die Beschäftigung auf allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist.
Werkstattvertrag
Das Rechtsverhältnis zwischen dem behinderten Menschen und den Caritas- Emstor- Werkstätten ist in einem vorgeschriebenen Werkstattvertrag geregelt (Neuntes Sozialgesetzbuch, § 138), der bei Aufnahme in das Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen wird.
Sozialversicherung
Laut Gesetz sind behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind, in der gesetzlichen Kranken-, Renten, Pflege- und Unfallversicherung versichert. Die Sozialabgaben werden in der Höhe des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer abgeführt.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Es besteht das Recht auf Erwerbsminderungsrente nach einer Beschäftigungszeit von 240 Beitragsmonaten.
Anspruch auf Entlohnung
Die Beschäftigten, die im Arbeitsbereich der Caritas Emstor Werkstätten arbeiten erhalten nach § 136 des Neuntes Sozialgesetzbuches ein ihrer Leistung angemessenes Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt wird nach einem in den Caritas Emstor-Werkstätten entwickeltem Entgeltsystem berechnet. Außerdem erhalten alle Beschäftigten ein monatliches Arbeitsförderungsgeld gemäß § 43 (Neuntes Sozialgesetzbuch) in Höhe von monatlich 26 Euro.
Anspruch auf Urlaub
Es besteht ein Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen; mit Schwerbehindertenausweis von 35 Tagen.
Werkstattrat
Mitwirkungsrechte durch einen gewählten Werkstattrat