Vertreter der Werkstätten für Menschen mit Behinderung trafen sich zum Austausch zum Bundesteilhabegesetz und zu den Rahmenbedingungen für Werkstätten mit Vertretern der Landschaftsversammlung.
Neben den Geschäftsführungen waren auch Werkstattleitungen sowie der Referatsleiter Behindertenhilfe des Diözesancaritasverbandes Münster, Volker Supe, anwesend. Themen des Austausches waren die Änderungen, die sich für Werkstätten und ihre Beschäftigten aus dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergeben und aktuelle Informationen zum Sachstand der Vergütungsverhandlungen zwischen der Freien Wohlfahrt und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Gregor Wortmann, Geschäftsführer der Tectum Caritas gGmbH, begrüßte als Hausherr die Anwesenden herzlich. Dieter Fühner, Vorstand des Caritasverbandes Rheine, moderierte den Austausch. Die Vertreter der Landschaftsversammlung Benno Hörst, Gisela Köster und Wilfried Grunendahl waren sehr interessiert zu erfahren, wie die Änderungen des BTHG und die Vergütungsverhandlungen aus Sicht der Werkstätten erlebt und bewertet werden.
Die Werkstattvertretungen begrüßen die Idee des BTHG der Personenzentrierung. "Der betroffene Mensch und seine Unterstützungsbedarfe werden individuell in den Blick genommen und passgenau abgestimmte Hilfen entwickelt" erklärten die Vertreter der Werkstätten. "Mit jedem Betroffenen wird es Teilhabeplanverfahren geben, in denen der Hilfebedarf individuell ermittelt wird und passgenaue Hilfen festgelegt werden. Das Wunsch- und Wahlrecht wird gestärkt. Betroffenen sollen mehr Möglichkeiten zu einer Teilhabe an Arbeit im ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden."
Aber dieses Vorgehen erfordert auch mehr Personaleinsatz. So berichteten die Werkstattleitungen Alexander Lürwer und Rita Stecker-Schürmann, dass die Abstimmungsprozesse zwischen Kostenträger und Werkstatt durch das neue Teilhabeplanverfahren deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Volker Supe vom Diözesancaritasverband Münster berichtete über den aktuellen Stand der Vergütungsverhandlungen zwischen der freien Wohlfahrt und dem LWL. "Hier werde an manchen Punkten hart gerungen, um Werkstätten nicht schlechter zu stellen, als sie es jetzt sind."
Ralf Hagemeier, Geschäftsführer der Ledder Werkstätten, gab zu bedenken, dass Werkstätten die Qualität ihrer Leistungen in den letzten Jahren erheblich verbessert haben und sich das nicht in den Vergütungssätzen wiederfinde. "Eine Anpassung der Vergütungen entsprechend der Erwartung an höchste Qualität in der Arbeit mit behinderten Menschen ist geboten", äußerten einvernehmlich die Werkstattverantwortlichen.
Benno Hörst, Gisela Köster und Wilfried Grunendahl bedankten sich für den interessanten Austausch und den Einblick in die Lebensrealitäten von Werkstätten. Sie sagten zu, die erhaltenen Denkanstöße mit in die Landschaftsversammlung zu nehmen.