Bundesweite Sperrmöglichkeit für Automaten- und Onlineglücksspiele!
In der Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas Rheine erscheinen Ratsuchende immer wieder mit der Frage nach einer Sperrmöglichkeit für Geldspielgeräte oder auch Onlineglücksspielangebote. Für viele Spielende sei diese zusätzliche Hürde eine wirksame Unterstützung auf dem Weg zu einer dauerhaften Glücksspielabstinenz, so Frank Schoppe und Ria Kockmann von der Fachstelle Glücksspielsucht.
Bis Juni 2021 mussten sperrwillige Spielende noch den mühsamen Weg durch die Spielhallen antreten, dort eine Sperre beantragen und darüber hinaus auf den guten Willen der jeweiligen Betreiber hoffen. Nicht selten entstand daraus, häufig aus Schutzgründen in Begleitung eines Familienmitgliedes oder Freundes, eine endlose Odyssee durch viele Spielhallen, um in einem möglichst großen Umkreis gesperrt zu werden. Für die Betreiber bestand bis dahin zudem keine Verpflichtung, diesen Sperrwunsch auch umzusetzen. Seit Juli 2021 ist damit allerdings Schluss. Mit dem seitdem gültigen Glücksspielstaatsvertrag können sich Glücksspielende nun bundesweit und spielformübergreifend sperren lassen. Um sich vom Glücksspiel auszuschließen, müssen sie einen Sperrantrag beim Sperrsystem "OASIS" oder bei Anbietenden von Glücksspielen stellen. Die Beantragung einer Sperre ist kostenfrei. Die Sperre kann sowohl von Glücksspielenden als auch von Angehörigen beantragt werden. Sobald Antragstellende die schriftliche Bestätigung ihrer Sperre per Post erhalten, ist die Sperre bei allen angeschlossenen Glücksspielanbietenden wirksam. Auch persönlich adressierte Werbung an gesperrte Glücksspielende ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Die Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas Rheine berät bei Interesse und Bedarf zu allen Fragen rund um die Sperre und ist bei der Antragstellung behilflich. Des Weiteren bietet sie Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Glücksspielsucht und unterstützt bei der Erlangung einer Glücksspielabstinenz. Die Fachstelle ist unter der Telefonnummer 05971 862-360 erreichbar.
Die Antragsformulare für eine Selbst- und Fremdsperre finden Sie unter
https://www.gluecksspielsucht-nrw.de/gluecksspiel-sperre/
Tipp: Gemeinsam mit der Landesfachstelle Glücksspielsucht raten wir, den Sperrantrag direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt zu schicken, das für das Führen der zentralen Sperrdatei OASIS zuständig ist:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dez. III 34 Glücksspiel, Preisprüfung
Wilhelminenstraße 1 - 3
64283 Darmstadt
Oder per Mail: spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de