Antragsfrist bis zum 26. Januar 2024
Für die Familienerholungen werden auch in diesem Jahr von der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Sie erleichtern vor allem Familien mit mehreren Kindern und/oder behinderten Kindern sowie Familien mit alleinerziehenden Elternteilen die Finanzierung einer gemeinschaftlichen Familienerholung. Je nach Familiengröße und Sozialstand werden Zuschüsse pro Person und pro Urlaubstag bewilligt, wenn das Einkommen die Berechnungsgrenze nicht übersteigt. Belegt werden dürfen ausschließlich gemeinnützige Familienferienstätten.
Bei der Caritas Rheine können in der Zeit vom 8. Januar bis zum 26. Januar Zuschussanträge gestellt werden. Eine bundesweite Übersicht über familiengerechte und förderbare Erholungsheime und Feriendörfer ist bei der Caritas Rheine erhältlich. Die entsprechenden Zuschussanträge können für konkret geplante und reservierte Familienferien ab sofort gestellt werden. Der Zuschuss soll die Finanzierung erleichtern, er kann sie nicht ersetzen.
Die Mitarbeiterinnen vom Kur- und Erholungswesen sind Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 05971 862-307 zu erreichen. Selbstverständlich ist die notwendige Beratung bei der Antragstellung auch in diesem Jahr gegeben. Für die Antragstellung muss der Einkommensnachweis (beispielsweise Einkommenssteuerbescheid 2022, die Lohnsteuerbescheinigung aus 2023 oder der Sozialhilfebescheid) vorgelegt werden.