Fachbereich junge Erwachsene und Migration
Das Caritas Kinder- und Jugendheim bietet durch die Wohngemeinschaften für junge Erwachsene Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten auf der Grundlage des § 67 SGB XII, Eingliederungshilfe für junge Volljährige nach § 53 SGB XII und Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung nach § 41 SGB VIII i.V. mit § 34 bzw. 35a SGB VIII an.
32 stationäre Plätze stehen hierfür in sechs Wohngemeinschaften sowie in mehreren Einzeltrainingswohnungen zur Verfügung.
Hinzu kommt das umfangreiche ambulante Betreuungsangebot.
Aufnahme finden junge Frauen und Männer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Zur Sicherung einer Tagesstruktur und zum Aufbau einer beruflichen Perspektive wird für Jugendliche und junge Erwachsene das niederschwellige Beschäftigungsangebot Jugend- und Kreativwerkstatt JoB vorgehalten.
Ziel der differenzierten Förderung ist die Festigung der Persönlichkeit und der Aufbau einer
sozialen Kompetenz zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung. Die berufliche Integration dient dabei sowohl der Identitätsbildung als auch der wirtschaftlichen Absicherung.
Um die Folgen der seelischen Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildem und um die Teilnahme am Leben zu fördern, erfolgt in Abstimmung mit sozialpsychiatrischen Diensten, niedergelassenen Ärzten und Kliniken die Entwicklung und Durchführung von individuellen Förderplänen.