Kurzzeitwohnen
Für das Kurzzeitwohnen steht im Jacob-Meyersohn-Haus ein Platz zur Verfügung. Gründe für einen befristeten Aufenthalt können Urlaub, Kur, Krankheit der Eltern oder Angehörigen oder familiäre Notsituationen sein.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des Probewohnens im Jacob-Meyersohn-Haus. Das Probewohnen ist eine Entscheidungshilfe für Menschen mit Behinderung, die individuell richtige und angemessene Wohnform zu finden.