Tafel-Karte
Wer kann in der Rheiner Tafel einkaufen?
Personen, die in Rheine, Neuenkirchen oder Wettringen wohnen, wenn sie
- Sozialleistungen bekommen (Alg II, Grundsicherung)
- eine kleine Rente haben
- berufstätig sind und so wenig verdienen, dass es für sich und die Familie kaum reicht
- als Familie mit Kindern mit dem Familieneinkommen schlecht klar kommen
- Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können
Bevor Kunden in der Rheiner Tafel einkaufen kann, benötigen sie die Tafel-Karte
Die Tafel-Karte ist ein Ausweis, der für den Einkauf in der Rheiner Tafel berechtigt. Jeder Kunde muss sie beim Einkauf dort vorlegen.
Wo bekomme ich die Tafel-Karte?
Die Ausstellung der Tafelkarten erfolgt dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr in der Rheiner Tafel und montags, mittwochs und freitags zu den Öffnungszeiten des Möbelladens im Sozialkaufhaus Brauchbar & Co., Overbergstraße 8-10, 48429 Rheine.
Bitte bringen Sie Ihren Einkommensbescheid (ALG II/Rente/Wohngeld) mit.