Ansprechpartner

Theresa Grüter, Maria Lökes
Caritas-Haus
Lingener Straße 11-13
48429 Rheine
Telefon 05971 862-277
Telefax 05971 862-319
E-Mail: kindertagespflege@caritas-rheine.de

 
Hilfen und Angebote - Kinder, Jugendliche und Familien - Tagespflege  

Kindertagespflege

Eine berufliche Perspektive für Sie?

 

Sie interessieren sich für das Angebot der Kindertagespflege?

  • Es ist gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen.
  • Es ist für Eltern und Kinder ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
  • Es ist ein qualifiziertes Angebot zur Förderung der frühkindlichen Bildung und zur Unterstützung der sprachlich-kognitiven, körperlichen und sozial-emotionalen Entwicklung von Kindern.
  • Es ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld.
  • Es ist ein Betreuungsangebot, das im eigenen Haushalt (Tagespflegeperson) oder im Haushalt des Tagespflegekindes (als“ Kinderfrau“) durchgeführt werden kann.

Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson ...

  • und haben einen Hauptschulabschluss.
  • und haben das 18. Lebensjahr vollendet.
  • und fühlen sich in der Lage, Kinder in ihrer sensiblen Entwicklungsphase zu begleiten.
  • und können sich vorstellen, Aufgaben im Bereich der Erziehung, Bildung, Begleitung und Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege zu übernehmen.
  • und verfügen über pädagogische Kenntnisse oder sind gewillt, zusätzliche Kenntnisse zu erwerben.

Sie möchten die Anforderungen an eine Tagespflegeperson kennenlernen ...

  • und Ihre Eignung in einem persönlichen Gespräch bei einem Hausbesuch durch zwei Fachkräfte der Tagespflege besprechen.
  • und sich mit Ihren persönlichen Voraussetzungen auseinander setzen:
    • Positive Haltung gegenüber Kindern.
    • Motivation zur Betreuung, Bildung und gewaltfreien Erziehung von Kindern.
    • Bereitschaft zu verbindlichen Qualifizierungsmaßnahmen. Grund- und Aufbaukurse werden nach den Bestimmungen des DJI- Curriculum durchgeführt.
    • Psychische und physische Belastbarkeit: ein Gesundheitszeugnis ist vorzulegen.
    • Führungszeugnisse der Tagespflegeperson und des Ehepartners sind vorzulegen.
    • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache.
    • Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft mit Eltern, Institutionen und anderen Tagespflegepersonen.
    • Längerfristige Perspektive bei der Ausübung der Tätigkeit.

Die Kindertagespflege wird durchgehend von Fachkräften des Jugendamtes und des Caritasverbandes Rheine begleitet und betreut.

Wir informieren Sie über:

Vergütung der Kindertagespflege

  • Bei der Übernahme eines Tagespflegebetreuungsverhältnisses wird ein Betreuungsgeld
  • von zunächst 2,50 € pro Stunde pro Kind gezahlt, wenn noch keine pädagogische Vorbildung gegeben ist.
  • von 3,00 € pro Stunde pro Kind, wenn 40 Stunden des Grundkurses nachgewiesen werden.
  • von 3,50 € pro Stunde pro Kind, wenn 80 Stunden des Grundkurses abgeschlossen sind.
  • von 4,50 € pro Stunde pro Kind gewährt, wenn der Aufbaukurs (80 Stunden) mit Zertifikat nachgewiesen wird.

Steuerrechtliche Voraussetzungen
Ab dem 1.1.2009 sind Einkünfte aus der Kindertagespflege nach Abzug einer Betriebskostenpauschale zu versteuern. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Betreuungstage und Betreuungsstunden („Kinderfrauen“ haben keinen Anspruch auf eine Betriebskostenpauschale). Weitere Infos erhalten Sie unter www.bmfsfj.de .

Versicherungsfragen

  • Unfallversicherung: Tagespflegepersonen sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Der Jahresbeitrag wird von Jugendamt erstattet.
  • Krankenversicherung: Übersteigt das Einkommen aus der Kindertagespflegetätigkeit nach Abzug der Betriebskostenpauschale 360 €, müssen sich Tagespflegepersonen selbst versichern. Die Hälfte des Beitrages wird vom Jugendamt übernommen.
  • Rentenversicherung: Übersteigt das monatliche Einkommen aus der Kindertagespflegetätigkeit nach Abzug der Betriebskostenpauschale 400 €, sind Rentenbeiträge zu zahlen. Die Hälfte des Beitrages wird vom Jugendamt übernommen.
  • Haftpflichtversicherung: Fragen zur Haftpflichtversicherung sind individuell zu klären.
Weitere Infos zum Thema »Kindertagespflege«