Ansprechpartner

Theresa Grüter, Maria Lökes
Caritas-Haus
Lingener Straße 11-13
48429 Rheine
Telefon 05971 862-277
Telefax 05971 862-319
E-Mail: kindertagespflege@caritas-rheine.de

 
Hilfen und Angebote - Kinder, Jugendliche und Familien - Tagespflege  

Kindertagespflege

Sie suchen eine qualifizierte Betreuung für Ihr Kind?

Was bietet die Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ...

  • ist eine familiennahe, flexible und verlässliche Betreuungsform, die der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gesetzlich gleichgestellt ist.
  • ist für Eltern und Kinder ein hochwertiges Betreuungsangebot, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.
  • ist ein qualifiziertes Angebot zur Förderung der frühkindlichen Bildung und zur Unterstützung der sprachlich-kognitiven, körperlichen und sozial-emotionalen Entwicklung von Kindern.
  • geht auf die individuellen Bedürfnisse von Kindern und Eltern ein.
    macht die Mitgestaltung der Betreuung durch die Eltern individuell möglich.
  • ist ein Betreuungsangebot, das im Haushalte der Tagespflegeperson oder des Tagespflegekindes (als „Kinderfrau“) durchgeführt werden kann.
  • ist besonders für Kinder unter drei Jahren geeignet, da sie soziales Lernen und konstante Bezugspersonen miteinander verbindet.
    wird auch in kleinen Kindergruppen innerhalb der Tagespflegefamilie angeboten.

Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet die Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege schafft Raum für ...

  • Bewegung
  • Bildung
  • Spiel
  • Kreativität
  • Naturerlebnisse
  • Umwelterfahrungen
  • Miteinander
  • Geborgenheit
  • Freude
  • Sicherheit

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

Tagesmütter und Tagesväter, die ...

  • eine besondere Qualifikation,
  • eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt,
  • ein Gesundheits- und Führungszeugnis,
  • eine hohe Belastbarkeit, Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft

nachweisen beziehungsweise mitbringen und Eltern die Sicherheit vermitteln, dass ihr Kind gut betreut wird.

Welche Voraussetzungen sind für die Kindertagespflege erforderlich?

Rechtliche Voraussetzungen
Die Betreuungszeit sollte in der Regel mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Bei gleichzeitigem Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule beziehungsweise bei besonderen Betreuungszeiten kann von der Mindestbetreuungszeit abgewichen werden.

Finanzierung der Kindertagespflege
Gemäß § 90 KJHG wird für die Tagespflege von Eltern ein pauschalierter Kostenbeitrag gezahlt. Er orientiert sich an dem Kostenbeitrag in einer Kindertageseinrichtung. Grundlage ist das Jahresbruttoeinkommen der Eltern.

Unfallversicherung des Tagespflegekindes
Seit dem 1. Oktober 2005 sind Tagespflegekinder über die Landesunfallkasse in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, soweit die betreuende Tagesmutter durch das Jugendamt vermittelt wurde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf die Zeit des Aufenthaltes bei der Tagespflegeperson beziehungsweise während der Betreuung durch die Tagespflegeperson im Haushalt der Eltern.

Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist individuell zu klären.

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