
Ambulant Betreutes Wohnen
der Gemeindepsychiatrische Dienste
Caritas-Haus
Lingener Straße 11-13
48429 Rheine
Telefon 05971 862-360
Telefax 05971 862-319
E-Mail: gpd-sucht@caritas-rheine.de
Stefan Beermann, Teamleitung
Brigitte Böckers
Annette Kohn
Ambulant Betreutes Wohnen: Unterstützung und Begleitung
zertifizierter Therapiehund, gehört zum Angebot
des Ambulant Betreuten Wohnens
Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich an psychisch erkrankte Menschen ab dem 27. Lebensjahr. Ziel der Hilfe ist es, dem Klienten ein eigenverantwortliches und selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und ihn bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Das Ambulant Betreute Wohnen begleitet Menschen, die
- mit ihrer psychischen Beeinträchtigung weitgehend selbstständig leben wollen
- alleine oder in einer Wohngemeinschaft ohne fachliche Begleitung nicht zurecht kommen
- für sich eine Perspektive in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit suchen
- bei der Gestaltung und Bewältigung ihres Alltags (noch) Hilfe benötigen
- auf Grund einer psychischen Erkrankung zeitweise „dünn- häutiger“, verletzlicher, instabiler und schutzbedürftiger sind
Das Angebot
- Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und der Ausgestaltung einer Tagesstruktur sowie Eingliederung in den Arbeitsprozess
- Anleitung und Unterstützung bei alltagspraktischen Fragen wie Ernährung, Einkaufs-/Budget- planung, Wohnungspflege
- Beratung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Unterstützung im Kontakt mit Behörden sowie Begleitung zu Ärzten, psychosozialen Diensten
- Einzelgespräche
- Lebensperspektive in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit
- Hilfestellung bei der Gestaltung zwischenmenschlicher
Beziehungen - Förderung eines konstruktiven Umgangs mit krankheitsbedingten Beeinträchtigungen
- Angehörigengespräche (auf Wunsch)
- Individuelle Unterstützung und Begleitung durch eine feste Bezugsperson
Was kostet Ambulant Betreutes Wohnen?
Kostenträger des Betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Kostenübernahme erfolgt, wenn der Hilfebedarf festgestellt und bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens informieren dazu individuell in einem persönlichen Gespräch.
