Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen
der Ambulanten Suchtkrankenhilfe
Caritas-Haus
Lingener Straße 11-13
48429 Rheine
Telefon 05971 862-360
Telefax 05971 862-319
E-Mail: gpd-sucht@caritas-rheine.de

Stefan Beermann, Teamleitung
Regina Dahm
Nicole Hegemann

 
Hilfen und Angebote - Menschen mit Suchterkrankungen - Ambulant Betreutes Wohnen  

Ambulant Betreutes Wohnen: Leben in der eigenen Wohnung

Dieses Angebot richtet sich an suchtkranke Menschen mit dem Ziel, dem Klienten ein abstinentes, eigenverantwortliches und selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und ihn bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen. Es unterstützt Menschen, die

  • mit ihrer Suchterkrankung weit- gehend selbstständig leben wollen
  • alleine oder in einer Wohnge- meinschaft ohne fachliche Begleitung nicht abstinent leben können
  • für sich eine Perspektive in den Bereichen Selbstversorgung, Arbeit und Freizeit suchen
  • bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen

Das Angebot

  • Einzelgespräche zur Stabilisierung der Abstinenz
  • Hilfe und Unterstützung beim Aufbau und bei der Ausgestal- tung einer Tagesstruktur sowie Eingliederung in den
    Arbeitsprozess
  • Anleitung und Unterstützung bei alltagspraktischen Fragen wie Ernährung, Einkaufs-/Budget- planung, Haushaltsführung
  • Beratung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Unterstützung im Kontakt mit Behörden
  • Begleitung zu Ärzten und psychosozialen Diensten
  • Förderung eines eigenverant- wortlichen Freizeitverhaltens
  • Anbindung an eine Selbsthilfe gruppe (auf Wunsch)
  • Unterstützung beim Aufbau von Kontakten und Beziehungen
  • Förderung eines konstruktiven Umgangs mit krankheitsbedingten Beeinträchtigungen
  • Angehörigengespräche (auf Wunsch)
  • Individuelle Unterstützung und Begleitung durch eine feste Bezugsperson

Was kostet Ambulant Betreutes Wohnen?

Kostenträger des Betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Kostenübernahme erfolgt, wenn der Hilfebedarf festgestellt und bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Wohnens informieren dazu individuell in einem persönlichen Gespräch.